51 B. Gerichtsentscheide 2253 im sich rasch entwickelnden Softwarebereich verfüge und zwar die Abendhandelsschule mit sehr gutem Erfolg abschloss, jedoch nie praktisch im Bürobereich tätig gewesen sei. Weder die aufgrund des technischen Fortschritts entstandene noch die konjunkturbedingte Unmöglichkeit, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, könne jedoch eine Leistungspflicht der Invalidenversicherung auslösen. 2253 Kinderzulagen. Zuständigkeit, Aufklärungspflicht der Ausgleichskasbis se (Art. 21 Abs. 1 KZG, Art. 47 Abs. 1 lit. a VRPG, Art. 27 ATSG)