nahmen und damit auch auf Ausrichtung von Taggeldern nicht gegeben ist. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. VGer 22.06.2005 Eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) am 26. Januar 2006 abgewiesen worden (I 662/05). Es hielt u.a. fest, dass sich der Beschwerdeführer seit Jahren erfolglos um einen Wiedereinstieg in das Berufsleben bemühe, sei nicht, wie er selber anerkenne, auf die gesundheitlichen Probleme zurückzuführen, sondern darauf, dass er mit zunehmendem Zeitablauf nicht mehr über die nötigen Kenntnisse