Er weist darauf hin, dass die Hände bei Arbeiten in Haus und Garten schmerzten und dass er bei insgesamt fünf diagnostizierten Krankheiten nicht voll arbeitsfähig sei. Abgesehen davon, dass, wie oben dargelegt, die Arbeitsfähigkeit medizinisch umfassend abgeklärt und bestätigt wurde, hat auch das sechsmonatige Arbeitstraining im Brüggli (Schlussbericht vom 9. Mai 2003) die volle Arbeitsfähigkeit bestätigt. Selbst der Beschwerdeführer lässt in seiner Beschwerdeschrift diese Einschätzung übernehmen: „Der Be- 49 B. Gerichtsentscheide 2252