Die Steuerverwaltung veranlagte bei der direkten Bundessteuer einen steuerbaren Gewinn von Fr. 39'500.-- und einen Beteiligungsabzug von 12.19%. Dabei ging sie im Umfang von 50% der gehaltenen Aktien von einer Neubeteiligung und einem darauf erzielten Kapitalgewinn von Fr. 2'263.-- aus (Nominalwert Fr. 80'000.--, Verkaufserlös Fr. 100'000.--, Gestehungskosten=Buchwert Fr. 97'737.--); auf diesem Kapitalgewinn gewährte sie den Beteiligungsabzug. Die andere Hälfte der 100%-Beteiligung wurde als Altbeteiligung mit einem darauf erzielten Kapitalgewinn von Fr. 70'000.-- qualifiziert (Nominalwert Fr. 80'000, Verkaufserlös Fr. 100'000.--, Gestehungskosten=Buchwert Fr. 30'000.--);