Dem steht keiner der Tatbestände in Art. 12 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14) entgegen, zumal den Kantonen diesbezüglich ohnehin ein grosser Spielraum verbleibt (vgl. Zwahlen in: Kommentar zum Schweiz. Steuerrecht I/1, N2 zu Art. 12 StHG). Andere Gründe, weshalb sich eine kantonsbezogene Betrachtungsweise beim Begriff der Betriebstätte nur bei der Minimal- 37 B. Gerichtsentscheide 2250