Der Steuerpflichtigen A. wurden für das aus einem Forderungsverzicht per 1999 erzielte ausserordentliche Jahreseinkommen je eine Veranlagungsverfügung vom 16. Oktober 2002 per 6. (direkte Bundessteuer) und per 11. November 2002 (Landes- und Gemeindesteuer) eröffnet. Dem Treuhänder R. der Pflichtigen wurden diese beiden Veranlagungen nicht zugestellt. Während der Treuhänder in der Steuererklärung 1999/2000 noch nicht erwähnt wurde, ist er in der Steuererklärung 2001a unter der Rubrik "Rückfragen an" verzeichnet. Mit 27