B. Gerichtsentscheide 2248 1. Verwaltungsgericht 2248 Verfahren. Die Parteien sind nach neuem Recht im Einspracheverfahren berechtigt, bis zum Entscheid der Behörde neue Begehren zu stellen und sich auf neue Tatsachen und Beweismittel zu berufen (Art. 14 Abs. 1 VRPG).