14 VRPG ohne Weiteres zulässig. Da die Rekursvoraussetzungen damit sowohl hinsichtlich der Legitimation als auch in Bezug auf die sonstigen Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind, ist auf den Rekurs einzutreten. Entscheid des Regierungsrats vom 15.03.2005 Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ist vom Verwaltungsgericht am 30. November 2005 abgewiesen worden. 1432 Verfahren. Parteientschädigung. Ein weder freiberuflich noch unabhängig tätiger Anwalt hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung.