von 1985 (altVwVG) stützt. Nach dieser Bestimmung konnten neue Begehren im Einspracheverfahren nach Ablauf der Einsprachefrist nicht mehr gestellt werden. Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren wurde jedoch am 1. Januar 2003 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege aufgehoben, wobei Art. 9 altVwVG durch Art. 14 21 A. Verwaltungsentscheide 1432