Eine offene Wasserführung liegt allgemein im öffentlichen Interesse, da so die Fliessgewässer als Lebensraum, Landschaftselement und Bestandteil des natürlichen Wasserkreislaufs erhalten bleiben. Eindolungen sind auch daher unerwünscht, weil sie einen Gewässerlauf zerschneiden und damit bspw. die tierische Wanderung vom Un- ter- zum Oberlauf unterbinden. Auch die erhöhte Selbstreinigungskraft, den erhöhten Sauerstoffeintrag und die direkte Aufnahme des Oberflächenwassers offener Wasserläufe sind zu erwähnen.