Dem ist zwar insoweit zuzustimmen, als Strassen mit einem Naturbelag gegenüber vollständig asphaltierten oder betonierten Strassen erfahrungsgemäss einen erhöhten Unterhalt erfordern. Dieser ist arbeits- und personalintensiv und muss laufend erfolgen. Vor allem bei grösseren Niederschlägen können Naturstrassen ausgeschwemmt werden, was bis zur Reparatur dieser Schäden zu einer Benutzungsbeeinträchtigung führen kann; zudem ist die Behebung solcher Schäden mit teils erheblichen Kosten verbunden. Solche Nachteile genügen jedoch grundsätzlich nicht, um die vom Fuss- und Wanderweggesetz und den Ausführungserlassen gesetzten Prioritäten umzustossen.