Die Rekurrentschaft begründet die Notwendigkeit ihres Vorhabens jedoch und einzig damit, dass die Strasse bei heftigen Niederschlägen immer wieder ausgeschwemmt werde, was zu unzumutbaren Unterhaltskosten geführt habe und auch zukünftig führen werde. Im Gegensatz zur Lösung mit zwei Fahrspuren, bei dem der Mittelsstreifen bei einem gleichen Unwetter wie im Sommer 2004 unweigerlich wieder aus- und unterspült würde, sei das geplante Bauvorhaben über Jahre unterhaltsfrei. Dem ist zwar insoweit zuzustimmen, als Strassen mit einem Naturbelag gegenüber vollständig asphaltierten oder betonierten Strassen erfahrungsgemäss einen erhöhten Unterhalt erfordern.