Durch den Rekursentscheid des Departements Bau und Umwelt vom 29. März 2005 wurde diese Auflage aufgehoben. Da jedoch der Gemeinderat H. gegen diesen Entscheid des Departements Bau und Umwelt Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben hat und der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt, wurde die Baubewilligung des Planungsamts vom 2. November 2004 bis zum heutigen Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Dabei spielt es keine Rolle, dass lediglich eine Auflage umstritten ist, handelt es sich doch bei einer solchen um einen festen Bestandteil einer Baubewilligung.