Im vorliegenden Fall gilt es zunächst zu klären, ob eine rechtskräftige Bewilligung für den Neubau vorliegt. Das Planungsamt hat im Bauentscheid vom 2. November 2004 als Auflage verfügt, dass im 1. OG Südfassade analog den benachbarten Stockwerken ein quadratisches Fenster einzubauen sei. Durch den Rekursentscheid des Departements Bau und Umwelt vom 29. März 2005 wurde diese Auflage aufgehoben.