(rechtskräftigen) Bewilligung bedürfen. Die vorgängige Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen liegt zweifellos im öffentlichen Interesse. Ein generelles Interesse an einem Baustopp besteht darin, dass die verschiedenen Bauherrn Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung haben. So soll ein Bauherr, der ein Vorhaben ohne rechtskräftige Bewilligung an die Hand nimmt, nicht besser gestellt werden, als derjenige, der den korrekten Weg des Baubewilligungsverfahrens bzw. eines darauffolgenden Rekursverfahrens einhält.