BauG in Frage. Gemäss dieser Bestimmung können Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn unter den gegebenen Verhältnissen die Einhaltung der bestehenden Vorschriften die Bauherrschaft in unzumutbarer Weise benachteiligen würde und der Ausnahmebewilligung öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. c) Der Baugesuchsteller plant die Erstellung eines geschlossenen Wintergartenanbaus. Es ist naheliegend, dass der Wintergarten vor allem dazu dient, dass der Sitzplatz von den Spaziergängern nicht mehr eingesehen werden kann, womit die Privatatmosphäre der Familie des Baugesuchstellers besser geschützt wäre.