Wie oben aufgeführt, würden durch den geplanten Wintergartenanbau sowohl der Strassenabstand, der Grenzabstand und der Bauabstand gegenüber dem H.weg noch weiter bzw. zusätzlich unterschritten, womit die Rechtswidrigkeit verstärkt würde. Auch wenn dies allein noch nicht als wesentliche Verstärkung des Widerspruchs zum geltenden Recht erscheinen mag, kann aufgrund der zusätzlichen Beeinträchtigung der Grünzone die Verstärkung des Widerspruchs zum geltenden Recht nicht als unwesentlich bezeichnet werden. Wie bereits angetönt herrscht in Grünzonen ein beschränktes Bauverbot.