Inwiefern diese Regelung dem Existenzminimum gemäss den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimum entspricht kann offen bleiben. Denn gemäss Angaben des litauischen Ministeriums für Wirtschaft betrug der Durchschnittslohn in Litauen per Anfang 2004 rund 1’100 Lita , was umgerechnet etwa Fr. 500.— entspricht. Der Rekurrent erzielt demnach ein Einkommen, welches mehr als dreimal so hoch ist, wie das eines durchschnittlichen litauischen Arbeitnehmers.