den, welche Kaufkraft diesem Einkommen im entsprechenden Land zukommt, bzw. das Einkommen muss verglichen werden mit den durchschnittlichen Einkommen, welches in diesem Land erzielt werden kann. Im Jahr 2002 wurde in Litauen ein Mindestlebenshaltungskostensatz von 450 Litas (eine Lita entspricht etwa 45 Rappen) pro Monat gesetzlich festgelegt. Inwiefern diese Regelung dem Existenzminimum gemäss den Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimum entspricht kann offen bleiben.