B. Gerichtsentscheide 3434 3434 Anwalt/Anwältin. Voraussetzung für eine detaillierte Begutachtung einer Kostenrechnung sind detaillierte Angaben des Gesuchstellers darüber, inwiefern er mit der Kostenrechnung nicht einverstanden ist. RA X. war für den Gesuchsteller in mehreren Angelegenheiten als Rechtsanwalt tätig. RA X. stellte am 29. Mai und am 3. Oktober 2002 Rechnung. Am 6. Februar 2003 gelangte der Gesuchsteller an die Anwaltsaufsichtskommission und ersuchte um Überprüfung des geltend gemachten Honorars.