Wie dem Anwaltsregister des Kantons St. Gallen (www.gerichte.sg.ch) entnommen werden kann, ist der in St. Gallen praktizierende Gesuchsteller im erwähnten Register eingetragen. Die Kommission ist nun der Auffassung, dass sich - zumindest was die registrierten Anwälte anbelangt - ihre Aufsichtspflichten und damit die Zuständigkeit zur Behandlung von Entbindungsgesuchen auf die im Register ihres Kantons eingetragenen Anwälte beschränken.