Die Ernennung eines Kurators stellt eine Alternative dar zur öffentlichen Bekanntmachung (so ausdrücklich § 116 A-ZPO). In beiden Fällen geht es darum, die Fiktion der Zustellung an eine Person zu ermöglichen, die unbekannten Aufenthaltes ist. In beiden Fällen ist es dem Beklagten selbst aber nicht möglich, seine Rechte nach seinem Willen wahrzunehmen. Da der Kurator nicht nach den Instruktionen des Beklagten handelt (bzw. handeln kann), vermag auch die Zustellung an ihn das rechtliche Gehör des Beklagten nicht zu schützen. 114 B. Gerichtsentscheide 3428