„Zurückgezogen werden kann die Klage meines Erachtens nicht mehr, nachdem die Endentscheidung verkündet ist. Auch wenn Rechtskraft noch nicht eingetreten ist, darf doch das Gericht auf die verkündete Entscheidung nicht mehr zurückkommen. Anders nur, wenn sich der Gegner einverstanden erklärt. Der Kläger kann ein ordentliches Rechtsmittel einreichen und in der Rechtsmittelinstanz die Klage zurückziehen.“ Nach Ansicht des Obergerichtes vermag der einschlägige Text die vom Gesuchsteller vertretene Meinung, mit dem Einverständnis der Gegenpartei könne die Klage noch nach der Entscheidverkündung zurückgezogen werden, nicht zu untermauern.