Vertragspartnerin der Angeklagten und damit Hinterlegerin ist X., folglich steht ihr die Legitimation zur Geltendmachung des Restitutionsanspruches in der Höhe von Fr. 660'000.-- zu. Die Zivilklage ist gutzuheissen und die Angeklagte wird verpflichtet, der Geschädigten den Betrag von Fr. 660'000.-- zurückzuerstatten. OGer 24.06.03 3423 Mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind. Fakultativer Strafbefreiungsgrund nach Art. 187 Ziff. 3 StGB bejaht. Fällung eines Schuldspruchs, unter Umgangnahme von Strafe.