Was genau es damit auf sich hat, darüber kann lediglich spekuliert werden. Konkrete Hinweise darauf, dass es sich tatsächlich um Drogengeld gehandelt hat, fehlen in den Akten. Gegen Drogengeld spricht insbesondere die Aufhebung eines Untersuchungsverfahrens wegen schwerer Widerhandlung ge- 100 B. Gerichtsentscheide 3422