Das Bundesgericht hat eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde am 14. April 2003 abgewiesen (2A.155/2003); es hat die Erw. 4.b und c namentlich auch in Bezug auf die als Indiz für das Fehlen eines Ehewillens gewürdigte Wahl des entfernt gelegenen Arbeitsortes bestätigt. 2230 Unentgeltlicher Schülertransport.