Er habe immer nur gesagt, sie sei seine Ehefrau und müsse ihm helfen. Der Ehemann habe nach der Trennung keinen Versuch unternommen, die Ehe zu retten. Die heutige Befragung hat ergeben, dass auch nach der scheidungsrichterlichen Einvernahme keine gegenseitigen Besuche mehr stattgefunden haben. Damit steht fest, dass die Ehegatten sich nunmehr während 22 Monaten nicht mehr gegenseitig besucht haben. Der Beschwerdeführer liess zwar zutreffend geltend machen, bei einer Fahrzeit mit dem Zug von knapp zwei Stunden sei ihm ein tägliches Pendeln nach T. nicht zuzumuten.