Der 1967 geborene, aus der Elfenbeinküste stammende X. reiste am 2. August 1999 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch, welches per 25. Mai 2000 rechtskräftig abgewiesen wurde. Am 18. August 2000 heiratete X. die Schweizer Bürgerin Z. Gestützt auf diese Ehe wurde ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Mit Verfügung vom 26. November 2001 wies das kantonale Amt für Ausländerfragen ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab. Diese Nicht- 73 B. Gerichtsentscheide 2229