B. Gerichtsentscheide 2227 2227 Vorsorgeausgleich nach Ehescheidung. Fehlende schriftliche Zustimmung der Ehefrau zur Barauszahlung (Art. 5 Abs. 2 FZG). Die ohne schriftliche Zustimmung des Ehegatten vorgenommene Barauszahlung ist ungültig. Sie wird so behandelt, wie wenn sie nicht aus dem Kreislauf der 2. Säule ausgeschieden wäre.