Sie wurde daher am 28. Juni 2002 betrieben und hat ohne Begründung Rechtsvorschlag erhoben. Mit Eingabe vom 24. Januar 2003 hat die Sammelstiftung bei dem im Sinne von Art. 73 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40) in Verbindung mit Art. 57 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht mit dem Begehren, 55 B. Gerichtsentscheide 2225