26 VRPG ermöglicht ausdrücklich die Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfahrens. Nach der eingangs erwähnten Rechtsprechung ist den Beschwerdeführern daher zumindest in denjenigen Teil der Baubewilligungsakten Einsicht zu gewähren, der es ihnen erlaubt, die prozessualen Voraussetzungen einer Wiederaufnahme namentlich in Bezug auf ihre Legitimation zu beurteilen. Für die Beurteilung der Legitimation eines Anwohners einer Mobilfunkantenne ist die Einsichtnahme in das Standortdatenblatt nach dem oben Gesagten unabdingbar, weshalb die Beschwerde insoweit gutzuheissen ist.