Zwei in Flawil/SG wohnhafte Gesuchsteller ersuchten bei der Baudirektion um Einsicht in sämtliche Baubewilligungsakten der Mobilfunktantenne Fuchsacker in Schwellbrunn. Die Gesuchsteller waren am rechtskräftig abgeschlossenen Baubewilligungsverfahren nicht beteiligt. Das Gesuch wurde mit einer gegen die Betreiberin einer Sendeanlage in Herisau erhobenen Strafklage, einer gutachterlichen Stellungnahme, welche die Gefährlichtkeit der Strahlung von Mobilfunkantennen belegen sollte, sowie der Rüge begründet, die Bewilligung sei unter Verletzung der Publikationspflicht erteilt worden.