Der Initiativtext verlangte, das Parkierungsverbot auf dem Dorfplatz sei aufzuheben sowie an Wochentagen und an Sonn- und Feiertagen sei das Parkieren auf dem ganzen Platz zu gestatten. Aus der Ablehnung dieser Initiative kann nicht geschlossen werden, dass das Volk gar keine zusätzlichen Parkplätze mehr wünscht, und es kann dementsprechend daraus auch kein Verbot für den Gemeinderat T. resultieren, eine alternative Parkplatzlösung für den Dorfplatz T. zu beschliessen. b) Die Beschwerdeführerin übersieht sodann, dass Beschlüsse über Verkehrsanordnungen nach dem geltenden kommunalen Recht weder dem obligatorischen noch dem fakultativen Referendum unterstehen (Art.