Sie beantragte, die Bewilligung für das Erstellen und Signalisieren zusätzlicher Parkplätze auf dem Dorfplatz sei zu verweigern; die Plätze für kurzzeitiges Parkieren für Besucher der Verwaltung seien von den bestehenden zehn "Blaue-Zone-Plätzen" auszuscheiden und entsprechend zu markieren; auf die Parkplätze zwischen dem Gemeindehaus und dem Rathaus sei gänzlich zu verzichten. Die Beschwerdeführerin machte geltend, das Erstellen weiterer Parkplätze auf dem Dorfplatz sei rechtswidrig, weil dies dem Ergebnis der Volksabstimmung vom 10. März 1996 widerspreche. Zusätzliche Parkplätze müssten dem Referendum unterstellt werden.