bung hinausgehen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. März 2003, Nr. 2002/160 und 2002/161, Erw. 5c). Entscheid der Baudirektion vom 10.09.2003 Eine gegen diesen Entscheid der Baudirektion gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zur Zeit noch hängig. 25