6. Die Rekurrenten zweifeln in materiell-rechtlicher Hinsicht generell die Rechtmässigkeit der Bundesverordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR 814.710) an und verlangen eine konkrete Normenkontrolle. Im Speziellen rügen sie, die besonderen Schutzbedürfnisse von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit seien ignoriert worden, Art. 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) gehe von ebendieser erhöhten Emp- 22 A. Verwaltungsentscheide 1401