liegenden Sprossen anzubringen, wie sie die umgebenden Häuser aufweisen, ist daher durchaus im öffentlichen Interesse, das Ortsbild vor Beeinträchtigungen zu schützen. 6. Im Sinne der Verhältnismässigkeit ist weiter zu prüfen, ob die verlangten Massnahmen geeignet und auch erforderlich sind und in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Ziel, nämlich dem Schutz des Ortsbildes, stehen. a) Die Verwendung von traditionellen Materialien, hier insbesondere der Verwendung von Holz, ist ohne Zweifel geeignet, den kultur- 21 A. Verwaltungsentscheide 1401