Hier ist dem Rekurrenten zuzugeben, dass sich am Haus mehrere stilfremde Bauteile finden, wie etwa der Anbau gegen Norden, der kleine Balkon oder die Südfassade. Seine Schutzwürdigkeit ergibt sich jedoch aus dem historisch baulichen Kontext und aus dem Zusammenwirken der gesamten, vom Ortsbildschutz erfassten Gebäudegruppe. Insbesondere die in Frage stehende Fassade ist von der Strasse her gut ersichtlich. Veränderungen am Gebäude können daher das schützenswerte Ortsbild beeinträchtigen. Die Forderung, für Umbauten und Renovationen grundsätzlich traditionelle Materialien zu verwenden, insbesondere auch für die Fassade einen Holzschindelschirm zu verwenden oder Holzfenster mit aussen-