An dieser Beurteilung vermag auch nichts zu ändern, dass die Parzelle Nr. XX sowohl nach dem alten Bebauungsplan wie auch nach dem derzeitigen Revisionsstand der Bauzone zugehörig ist. Betrachtet man nämlich die unmittelbar nordostwärts angrenzende Parzelle Nr. YY, so erhellt, dass diese nach dem Bebauungsplan von 1985 zur Bauzone gehört hat, dass dies jedoch in den ersten Revisionsentwürfen (z.B. Vorprüfungsplan vom 1. Dezember 2001) überhaupt nicht mehr und nach dem aktuellen Stand (Auflageplan vom 16. Juli 2002) nur sehr beschränkt der Fall ist.