hof Sch., ein kleines Quartier, erschlossen durch den Sch.weg, liegt. Weiter östlich, unterhalb des erwähnten 4.-Klass-Weges, befinden sich keine weiteren Bauten mehr. Für eine Qualifikation der fraglichen Parzelle als dem weitgehend überbauten Gebiet zugehörend spricht, dass die Parzelle nach den Ausführungen der Gemeindevertreter und des Rekurrenten anlässlich des Augenscheins als erschlossen gelten darf. Zu beachten ist aber gleichzeitig, dass die bestehenden Erschliessungseinrichtungen zur Erschliessung der weiter in Richtung T. liegenden Liegenschaften dienen, und eher zufällig noch die Parzelle Nr. XX erschliessen.