Allein mit der Aussicht, dass ein solches Konzept in Zukunft realisiert wird, lässt sich eine (definitive) Bewilligung kaum verweigern. Indes bezweckt das Planungsamt auch, in dieser Phase nach Möglichkeit Fragen der Beleuchtungsstärke und weitere Details abzuklären. Mithin erachtet es damit die Entscheidgrundlagen als noch nicht gegeben. In der Tat lässt die Art der Beleuchtung (Winkel, Lichtstärke etc.) verschiedene Varianten zu, welche je nach Verlauf der Testphase eine definitive Beurteilung zulassen, im jetzigen Zeit- 11 A. Verwaltungsentscheide 1397