Bezüglich der materiellen Beurteilung des ausgeführten Bauvorhabens haben die neuen Bestimmungen soweit ersichtlich keine wesentlichen Änderungen zur Folge. b) Vorliegend bilden Gegenstand des Verfahrens die nachträglich 2 nicht bewilligten Terrainveränderungen von ca. 260 m und die Erstellung der Stützmauer von ca. 0.90 m Höhe. Nicht zur Diskussion gestellt ist der nachträglich bewilligte Parkplatz. Das Bauvorhaben liegt ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschafts- und zusätzlich in einer Landschaftsschutzzone (vgl. den Zonenplan der Gemeinde T. 9