2. a) Am 1. Januar 2004 traten das neue Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz, BauG, bGS 721.1) sowie die dazugehörige Bauverordnung (BauV, bGS 721.11) in Kraft, welche das bis dahin geltende Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 28. April 1985 (EG zum RPG) und die dazugehörige Verordnung über die Baubewilligungspflicht und – verfahren sowie über das Bauen ausserhalb der Bauzonen (altBauverordnung, altBauV) ersetzen. Gemäss Artikel 124 BauG sind auf laufende Verfahren die neuen Bestimmungen anwendbar.