Im einzelnen hat die Baukommission demnach vom Rekurrenten vorderhand ein nachträgliches Baugesuch für die ohne Bewilligung erstellten Bauteile einzufordern mit der Androhung, dass bei nicht fristgerechter Einreichung die nötigen Baugesuchsunterlagen auf seine Kosten von Dritten hergestellt werden. In der Folge, d.h. nach Einreichung des Baugesuchs oder deren Herstellung durch Dritte, prüft sie die Bauten auf deren materielle Rechtmässigkeit.