Dennoch kann der Rekurrent daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die positive Beurteilung erfolgte aufgrund der Annahme, dass die Nutzung der angebauten Scheune als Wohnraum bereits vor dem 1. Juli 1972 bestand. Das Planungsamt ging bei der Beurteilung somit von einer falschen tatsächlichen, sich aus den eingereichten Plänen ergebenden Situation aus. Nachdem die Gemeindebehörde weitere Unterlagen über die tatsächlichen Verhältnisse zur Verfügung stellte, erkannte das Planungsamt seinen Irrtum und beurteilte das Baugesuch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten neu. Dabei war es nicht mehr an seine frühere Beurteilung gebunden.