Allerdings erläutert das Planungsamt zusammengefasst, dass die telefonische Äusserung des Planungsamtes im positiven Sinne in Unkenntnis der Baubewilligung von 1982 aufgrund der bis dahin zur Verfügung gestandenen Unterlagen erteilt worden sei. Die Gemeindebehörde führt zudem aus, dass sie interveniert habe, da die Erweiterung aus dem Jahre 1982 nicht in die Flächenberechnung miteinbezogen wor- 5 A. Verwaltungsentscheide 1393