Entscheid der Baudirektion vom 08.08.2003 Eine gegen diesen Entscheid der Baudirektion gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zur Zeit noch hängig. 1393 Falsche behördliche Zusicherung. Sofern sich die Auskunft gebende Behörde bei ihrer Zusicherung auf einen falschen Sachverhalt stützt, entsteht in der Regel kein Vertrauenstatbestand. Die behördliche Auskunft muss kausal für die getroffene nachteilige Disposition sein.