22, mit Hinweisen). Dabei ist die Möglichkeit aufgrund der Akten zu entscheiden neu ins Gesetz aufgenommen worden, jedoch schon nach altem Recht möglich gewesen (vgl. Schär, a.a.O., N 24 zu Art. 22). 3. a) Die Rekurseingabe des Rekurrenten vom 12. November 2002 erreichte die Baudirektion mit diversen Mängeln. Insbesondere unterliess es der Rekurrent, einen Antrag klar zu formulieren und eine 2 A. Verwaltungsentscheide 1391