Sachverhalt: Der Angeklagte wurde mit Strafverfügung des Verhöramtes wegen Vereitelung der Blutprobe, pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall mit Sachschaden und wegen Verkehrsregelverletzung verurteilt. Auf Einsprache des Angeschuldigten hin erfolgte mit von der Staatsanwaltschaft genehmigter Überweisungsverfügung des Verhöramtes die Leitung des Verfahrens an das Kantonsgericht zur gerichtlichen Beurteilung. Das Kantonsgericht, 4. Abteilung, sprach den Angeklagten daraufhin des pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall mit 131 B. Gerichtsentscheide 3419