Die Schuldanerkennung (Mietvertrag) ist vorerst und bis zum Vorliegen korrekter Nebenkostenabrechnungen entkräftet. Das Rechtsöffnungsgesuch des Gläubigers ist abzuweisen. OGP 21.3.2002 3414 Ausfallforderung. Zuständigkeit zum Entscheid über die Geltendmachung einer Ausfallforderung.